PARKVORSCHRIFTEN BERGVLIET VILLA’S
Diese Parkvorschrift gilt für alle Personen, die im Ferienpark Bergvliet Villa's anwesend sind oder sich dort aufhalten. Für den Eigentümer der Unterkunft bildet diese Parkvorschrift eine untrennbare Einheit mit dem Verwaltungsvertrag und dem Mietvertrag der Bergvliet Villa's. Für den Mieter/Nutzer eines Ferienhauses bildet diese Parkvorschrift ein untrennbares Ganzes mit dem Mietvertrag. Sowohl der Eigentümer als auch der Mieter/Nutzer werden im Folgenden als "Erholungssuchende" bezeichnet.
Artikel 1- Anwendbarkeit
Jeder, der sich in der Bergvliet Villa aufhält oder dort zu Gast ist, muss diese Parkvorschrift und die HISWA/RECRON-Bedingungen kennen und befolgen. Die korrekte Befolgung dieser Regeln garantiert die Sicherheit unserer Gäste. Bei Verstößen gegen diese Regeln ist Landgoed Bergvliet befugt, gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Die Gäste der Bergvliet Villa müssen den Anweisungen des Personals unbedingt Folge leisten. In allen Fällen, die nicht durch die oben genannten Bestimmungen abgedeckt sind, entscheidet der Vorstand von Landgoed Bergvliet.
Artikel 2 - Check-in, Check-out und Kaution
In den Reiseinformationen, die Sie von Bungalownet erhalten haben, finden Sie den Zeitpunkt der Verfügbarkeit Ihrer Villa. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Bezahlung der Miete und der Kaution. Landgoed Bergvliet akzeptiert keine Gruppen von Jugendlichen und behält sich das Recht vor, beim Check-in keinen Schlüssel auszuhändigen oder eine höhere Kaution zu verlangen, je nach Ermessen der Rezeption. Die Villen müssen am Abreisetag bis 10:00 Uhr geräumt sein. Im Falle einer vorzeitigen Abreise gehen alle Rechte an der Villa verloren. Die Villen sind sauber und ordentlich zu verlassen: Geschirrspüler ausräumen, Kühlschrank leeren, Fenster und Türen schließen, Licht ausschalten, Möbel an ihren Platz zurückstellen und den Sonnenschirm einklappen. Es sollte kein Müll in oder um die Villa herum hinterlassen werden. Die Abfälle sind zu trennen und in die entsprechenden Behälter zu werfen. Wenn die Villa nicht nach den oben genannten Regeln verlassen wird, sind wir gezwungen, (einen Teil) der Kaution einzubehalten. Birdie € 50,00 - Eagle € 75,00 - Albatros € 100,00. In Ausnahmefällen kann Landgoed Bergvliet beschließen, von den oben genannten Beträgen abzuweichen.
Artikel 3 - Nutzung der Unterkünfte
Die Villen verfügen jeweils über eine eigene persönliche Einrichtung. Es ist nicht erlaubt, Möbel, die in die Ferienwohnung gehören, hinaus zu bringen. (Garten-)Möbel dürfen nicht in andere Villen mitgenommen werden. Sie sind verpflichtet, das Mietobjekt und seine unmittelbare Umgebung in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu halten. Abfälle sind stets in den entsprechenden Behältern im Park zu entsorgen, die auf der Karte angegeben sind.
Artikel 4 - Besucher
Besucher sind willkommen und müssen sich bei ihrer Ankunft an der Rezeption melden. Es wird erwartet, dass sie den Park vor 22:00 Uhr verlassen, um eine gute Nachtruhe zu gewährleisten. Wenn Ihre Besucher übernachten möchten, müssen sie sich immer an der Rezeption melden und unterliegen anderen Tarifen. Landgoed Bergvliet behält sich das Recht vor, Gäste abzuweisen, und die Besucher müssen sich an die in dieser Parkordnung festgelegten Regeln halten. Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihre Gäste über die für sie geltenden Regeln informiert sind.
Artikel 5 - Nacht und Ruhestörung
Die Gäste des Parks müssen sich im Allgemeinen korrekt verhalten und alles unterlassen, was den Betreiber oder andere Gäste beleidigen oder belästigen könnte. Zwischen 22:00 und 07:00 Uhr muss die Nachtruhe eingehalten werden. Wir erwarten von unseren Gästen, dass sie diese Nachtruhe strikt einhalten. Dazu gehören keine lauten Gespräche, Musik oder sonstiger Lärm. In unserem Park ist ein Sicherheitsdienst tätig. Den Anweisungen des Personals (einschließlich dieses Sicherheitsdienstes) ist unverzüglich Folge zu leisten. Auch tagsüber ist die Verwendung von Musikträgern, Musikinstrumenten und anderen Gegenständen, die eine Lärmbelästigung verursachen oder verursachen können, nicht gestattet. Wenn wir eine Beschwerde von einem anderen Gast erhalten, wird die Belästigung im Prinzip festgestellt und wir sind gezwungen, die Kaution (teilweise) einzubehalten. Dieser Betrag beträgt mindestens € 250,00, in Ausnahmefällen kann Landgoed Bergvliet davon abweichen. Öffentliche Betrunkenheit und der Konsum von Drogen oder Lachen (in der Villa) ist verboten. Auch das Zünden von Feuerwerkskörpern im Park ist nicht gestattet. Das Rauchen in der Villa oder der Konsum von Drogen, die gegen die Regeln verstoßen, werden mit einer Geldstrafe von € 100,00 belegt. In Ausnahmefällen kann Landgoed Bergvliet beschließen, von diesen Regeln abzuweichen.
Artikel 6 - Drohnen
Sie dürfen eine Drohne nicht überall fliegen. So dürfen Sie zum Beispiel nicht über Menschenansammlungen, zusammenhängende Gebäude und Gebiete um Flughäfen und andere Flugverbotszonen fliegen. Wenn Sie sich nicht an die Regeln halten, können Sie eine Verwarnung oder eine Geldstrafe erhalten. Es ist auch möglich, dass Ihre Drohne beschlagnahmt wird. Die Höhe des Bußgeldes oder der Strafe hängt von der Art des Verstoßes ab. Das Justizministerium prüft zum Beispiel, ob Sie die Drohne beruflich oder als Hobby genutzt haben und ob Sie Menschen gefährdet haben.
Artikel 7 - Parken
Auf dem Villengelände gilt aus Sicherheits- und Lärmschutzgründen eine Höchstgeschwindigkeit von 5 Stundenkilometern.
Sie können Ihr Auto direkt an der Villa parken. Jede Villa hat Platz für maximal zwei Autos. Das Parken auf den Straßen oder entlang der Straßen ist zu jeder Zeit verboten, um den Zugang der Rettungsdienste in Notfällen zu gewährleisten. Bei Verstößen gegen diese Parkvorschriften behält sich Landgoed Bergvliet das Recht vor, das Fahrzeug zu entfernen oder entfernen zu lassen. Die Kosten dafür werden dem betreffenden Gast in Rechnung gestellt. Es ist nicht erlaubt, Elektroautos in den Villen aufzuladen. Sie können die elektrischen Ladestationen auf dem allgemeinen Parkplatz von Landgoed Bergvliet benutzen.
Artikel 8 - Offenes Feuer und Grillen
Offenes Feuer ist im Park strengstens verboten. Entflammbare Stoffe wie Gas, Feuer oder die Verwendung von Feuerkörben in, auf oder in der Nähe der Villa sind ebenfalls verboten. Alle Villen sind mit einem Außenkamin ausgestattet. Diese Feuerstellen im Freien dürfen nur mit Kerosin oder gepressten Holzbriketts befeuert werden. Das Sammeln von Holz im Wald ist nicht gestattet. Holzblöcke, Feueranzünder und Streichhölzer sind an der Rezeption erhältlich. Bei unsachgemäßer Benutzung der Feuerstelle wird ein Bußgeld von € 100,00 erhoben. In Ausnahmefällen kann Landgoed Bergvliet beschließen, von dieser Regel abzuweichen. Die Benutzung eines elektrischen Grills ist auf der Terrasse der Villen erlaubt, in einem sicheren Abstand sowohl zur Villa als auch zum Wald/Natur. Die Verwendung von nicht-elektrischen Grills ist aufgrund der Brandgefahr nicht erlaubt. Im Falle besonderer Umstände (z.B. extreme Trockenheit) kann Landgoed Bergvliet beschließen, die Benutzung eines Grills vorübergehend zu untersagen.
Artikel 9 - Haustiere
In fast allen Villen ist es erlaubt, ein Haustier mitzubringen. Es gibt ein Maximum von 2 Haustieren pro Villa. Bei der Buchung müssen Sie deutlich angeben, dass Sie ein Haustier mitbringen werden, da dies nicht in allen Villen erlaubt ist. Außerdem wird ein kleiner Aufpreis erhoben.
Artikel 10 - Inspektion/Instandhaltung
Landgoed Bergvliet hat jederzeit das Recht, die gemieteten Ferienunterkünfte zur Inspektion und/oder zur Durchführung von Wartungsarbeiten zu betreten, ohne dass der Gast Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Rückerstattung der gezahlten oder noch zu zahlenden Miete hat. Wenn möglich, wird Landgoed Bergvliet einen solchen Besuch rechtzeitig ankündigen. In dringenden Fällen kann Landgoed Bergvliet von einer solchen Ankündigung absehen.
Artikel 11 - Haftung
Landgoed Bergvliet und ihre Mitarbeiter haften nicht für Verlust, Diebstahl, Beschädigung des Eigentums von Gästen oder Besuchern der Gäste und für Unfälle.
Artikel 12 - Beschwerden und Störungen
Trotz aller Sorgfalt und guten Absichten von Landgoed Bergvliet kann es vorkommen, dass Sie eine Beschwerde haben. Sie sollten diese Reklamation an Ort und Stelle und direkt bei der Rezeption vorbringen, damit diese die Möglichkeit hat, das Problem sofort zu lösen. Im Falle einer Störung melden Sie diese bitte an der Rezeption. Am Abend und in der Nacht können Sie die Notrufnummer 06-38771028 anrufen.
Artikel 13 - Notfälle
In Notfällen (Feuer, medizinische Notfälle usw.) muss der Gast sofort den Notdienst (Telefonnummer 112) und Landgoed Bergvliet (076-5795666) oder nach 18:00 Uhr die Notrufnummer (06-38771028) anrufen.
Artikel 14 - Verlassen des Geländes
Alle Gäste sind verpflichtet, sich strikt an die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Parkordnung enthaltenen Regeln und Vorschriften zu halten und den Anweisungen des Personals von Landgoed Bergvliet und/oder eines in irgendeiner Form oder in irgendeinem Zusammenhang anwesenden Sicherheitsdienstes Folge zu leisten. Das gilt auch für die Regeln, die für die Nutzung der Einrichtungen gelten. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen und Regeln sowie die Nichtbefolgung von Anweisungen des Personals kann zum Verweis aus dem Park führen, wobei der Zugang zum Park verweigert wird, ohne dass der Gast Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Rückerstattung der gezahlten oder noch zu zahlenden (Miet-)Beträge hat, unbeschadet des Rechts von Landgoed Bergvliet, Ersatz für den durch den Verstoß entstandenen Schaden zu verlangen. Im Allgemeinen wird zunächst eine Verwarnung ausgesprochen. In dringenden Fällen, die von der Landgoed Bergvliet zu beurteilen sind, kann von dieser Verwarnung abgesehen werden, und der Gast wird sofort aus dem Park verwiesen und der Zutritt zum Park verweigert. Landgoed Bergvliet behält sich das Recht vor, im Falle einer (ersten) Verwarnung eine zusätzliche Kaution zu erheben.
Artikel 15 - Unvorhergesehene Umstände
In Fällen, die nicht durch die Allgemeinen Bedingungen, die Recron-Bedingungen oder diese Parkordnung abgedeckt sind, entscheidet der Parkverwalter.